Pflichten bei einer Bestattung
Der Gesetzgeber schreibt nach § 8 des Bestattungsgesetzes NRW eine Bestattungspflicht vor. Dies bedeutet, dass die in der nachstehenden Rangfolge aufgezählten Personenkreise einen Verstorbenen bestatten müssen: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene).
Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen. Die Kosten dafür werden aber dann den vorgenannten Personenkreisen in Rechnung gestellt. Sorgen Sie deshalb bereits jetzt vor, damit im Trauerfall die Angehörigen keine große Überraschung erwartet.
Erforderliche Unterlagen
Im Trauerfall werden die nachfolgenden Dokumente benötigt:
• Geburtsurkunde (bei Ledigen)
• Heiratsurkunde oder Familienbuch
• ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
• ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
• Personalausweis / Pass
• Krankenversichertenkarte
• Versicherungspolicen
• Rentenpapiere (Rentenversicherungsnummer)
• bei vorhandenem Wahlgrab, Grabdokumente